Zwangsversteigerungen im Landkreis Kusel
Im Landkreis Kusel sind 6 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Kusel
- Sonstiges5. Oktober 2026Sonstiges in Herren-Sulzbach67742 Herren-SulzbachAmtsgericht Kusel17.614 €
- Einfamilienhaus12. Oktober 2026Einfamilienhaus in Eßweiler67754 EßweilerAmtsgericht Kusel27.800 €
- Einfamilienhaus12. November 2026Einfamilienhaus in Herschweiler-Pettersheim66909 Herschweiler-PettersheimAmtsgericht Kusel17.000 €
- Einfamilienhaus12. November 2026Einfamilienhaus in Herschweiler-Pettersheim66909 Herschweiler-PettersheimAmtsgericht Kusel108.900 €
- Sonstiges23. November 2026Sonstiges in Horschbach66887 HorschbachAmtsgericht Kusel109.600 €
- Einfamilienhaus7. Dezember 2026Einfamilienhaus in Haschbach (Glan)66909 Haschbach (Glan)Amtsgericht Kusel170.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Kusel
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Kusel?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Kusel 6 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Kusel?
Der nächste Termin ist am 5. Oktober 2026 um 09:00: Sonstiges in Herren-Sulzbach, Amtsgericht Kusel.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Kusel zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Kusel. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Kusel?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 68.350 € (6 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.